Die Motion 19.3445 «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall» wurde 2019 im Bundesparlament eingereicht und von beiden Räten überwiesen. Der Bund hat im Herbst 2023 einen Vorschlag zur Umsetzung präsentiert und in die Vernehmlassung geschickt.
Stellung genommen
Basierend auf den bis dahin erarbeiteten Projektergebnissen und der langjährigen Expertise der BFH-HAFL zum Thema Frauen in der Landwirtschaft hat das Projektteam eine Stellungnahme zum vorgeschlagenen Gesetzesentwurf erarbeitet und dem für die Vernehmlassung verantwortlichen Bundesamt für Landwirtschaft übermittelt.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Das Projektteam begrüsst, dass Parlament und Bund die Situation der vielen mitarbeitenden Ehefrauen und einigen Ehemännern verbessern möchte. Die Gesetzesanpassung sieht vor, dass für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen sich das Paar entweder gemeinsam in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit beraten lassen muss und/oder den Nachweis der Auszahlung eines Barlohnes oder eines Teiles des Einkommens erbringen muss. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Nur 70 % betroffen
Mit dem Verknüpfen dieser Anforderung an die Strukturverbesserungsverordnung werden aber nur etwa 70 % der Betriebe erreicht und vor allem solche im Berggebiet. Das Projektteam schätzt die Situation der Frauen in der Landwirtschaft aufgrund verschiedener Studien (Bachelorarbeit von Mäder Jonas) und eigener Erhebungen jedoch negativer ein, als im Bericht des Bundes dargestellt. Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung ist daher lediglich ein erster Schritt in Richtung Angleichung des landwirtschaftlichen Güter- und Sozialrechts an dasjenige für die übrige Bevölkerung.
Rolle der Beratung
Auch der im Gesetzesentwurf enthaltene Vorschlag, bei der Beratung anzusetzen, ist kritisch zu hinterfragen. Verschiedene agrarsoziologische Projekte der BFH-HAFL deuten darauf hin, dass landwirtschaftliche Beratungskräfte Hemmungen haben, «soziale» Themen in der Beratung aufzugreifen. Die Hemmungen beziehen sich einerseits darauf, dass sich die Beratungspersonen zu wenig kompetent fühlen. Andererseits werden sie von Beratenden damit begründet, sich nicht in die Privatangelegenheit der Bauernfamilie einmischen zu wollen. Eine kürzliche Untersuchung der BFH-HAFL (Bachelorthesis von Helfenstein Simon) hat betreffend soziale Absicherung von mitarbeitenden Ehepartnerinnen zudem aufgezeigt, dass traditionelle Vorstellungen von Geschlechterrollen der Beratungspersonen ebenfalls eine Rolle spielen können.
Weitere Schritte müssen folgen
Vor diesem Hintergrund hat das Projektteam zur Verbesserung der Situation der mitarbeitenden Ehe-/Partner:innen in der Landwirtschaft zusätzliche Massnahmen vorgeschlagen inkl. Gesetzesanpassungen im bäuerlichen Bodenrecht und in den Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge. Ausserdem müssen Fehlanreize bei den Steuerabzügen eliminiert und bei staatlichen Investitionshilfen Anpassungen bei der Angabe der Darlehen vorgenommen werden, so ist das eingebrachte Eigengut als Darlehen zu deklarieren.
Download: Vollständige Stellungnahme